Traumaambulanzen - Für Leistungserbringer

Junge Person auf Couch sitzen vor anderer zuhörenden Person mit Stift und Klemmbrett in der Hand.
© stock.adobe.com

Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist für die Einrichtung von Traumaambulanzen im Land Brandenburg zuständig und schließt dafür Verträge mit fachmedizinisch geeigneten Einrichtungen (Traumaambulanzen) ab. Es wird ein flächendeckendes Angebot angestrebt.

Junge Person auf Couch sitzen vor anderer zuhörenden Person mit Stift und Klemmbrett in der Hand.
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Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist für die Einrichtung von Traumaambulanzen im Land Brandenburg zuständig und schließt dafür Verträge mit fachmedizinisch geeigneten Einrichtungen (Traumaambulanzen) ab. Es wird ein flächendeckendes Angebot angestrebt.

  • Adressatenkreis

    • Für sämtliche fachlich für eine Traumabehandlung geeigneten stationären und ambulanten Gesundheitsversorger im Land Brandenburg besteht die Möglichkeit, eine Traumaambulanz zu werden.
    • angesprochen sind Fachkliniken und Krankenhäuser insbesondere mit angeschlossenen Ambulanzen und in eigener Praxis tätige ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten
    • Für sämtliche fachlich für eine Traumabehandlung geeigneten stationären und ambulanten Gesundheitsversorger im Land Brandenburg besteht die Möglichkeit, eine Traumaambulanz zu werden.
    • angesprochen sind Fachkliniken und Krankenhäuser insbesondere mit angeschlossenen Ambulanzen und in eigener Praxis tätige ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten
  • Vertrag

    • Traumaambulanzen im Sinne des SGB XIV sind in Brandenburg nur solche, mit denen das Landesamt für Soziales und Versorgung einen Vertrag geschlossen hat gemäß § 37 SGB XIV.
    • Ein Vertrag wird mit Einrichtungen oder Personen geschlossen, die die fachmedizinischen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Dafür gelten einheitliche Bestimmungen.
    • Die Vertragslaufzeit soll 3 Jahre nicht unterschreiten.
    • Traumaambulanzen im Sinne des SGB XIV sind in Brandenburg nur solche, mit denen das Landesamt für Soziales und Versorgung einen Vertrag geschlossen hat gemäß § 37 SGB XIV.
    • Ein Vertrag wird mit Einrichtungen oder Personen geschlossen, die die fachmedizinischen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Dafür gelten einheitliche Bestimmungen.
    • Die Vertragslaufzeit soll 3 Jahre nicht unterschreiten.
  • Vertragsleistungen

    • Traumaambulanzen leisten psychotherapeutische (Früh-)Interventionen, um psychische Traumatisierungen nach einer Gewalttat zu verhindern bzw. zu lindern und zu heilen.
    • Geschädigten sowie deren Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden (§ 2 SGB XIV) stehen bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche zu, der Zugang erfolgt direkt ohne vorherige Einschaltung des Landesamtes für Soziales und Versorgung.
    • Erbrachte Leistungen werden gegenüber dem Landesamt für Soziales und Versorgung abgerechnet.
    • Traumaambulanzen leisten psychotherapeutische (Früh-)Interventionen, um psychische Traumatisierungen nach einer Gewalttat zu verhindern bzw. zu lindern und zu heilen.
    • Geschädigten sowie deren Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden (§ 2 SGB XIV) stehen bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche zu, der Zugang erfolgt direkt ohne vorherige Einschaltung des Landesamtes für Soziales und Versorgung.
    • Erbrachte Leistungen werden gegenüber dem Landesamt für Soziales und Versorgung abgerechnet.
  • Vertragsschluss

    Gern können Sie auch die Leistungsvereinbarung herunterladen, in zweifacher Ausfertigung ausfüllen, unterschreiben und inklusive der unterschriebenen Einwilligungserklärung DSGVO an das Landesamt für Soziales und Versorgung schicken. Bitte legen Sie die fachmedizinische Qualifikation (§ 3 der Bestimmungen) in geeigneter Weise dar und fügen Sie ggf. entsprechende Unterlagen bei. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie ein Exemplar des vom LASV unterschriebenen Vertrages zugesandt.

    Gern können Sie auch die Leistungsvereinbarung herunterladen, in zweifacher Ausfertigung ausfüllen, unterschreiben und inklusive der unterschriebenen Einwilligungserklärung DSGVO an das Landesamt für Soziales und Versorgung schicken. Bitte legen Sie die fachmedizinische Qualifikation (§ 3 der Bestimmungen) in geeigneter Weise dar und fügen Sie ggf. entsprechende Unterlagen bei. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie ein Exemplar des vom LASV unterschriebenen Vertrages zugesandt.

  • Zuständigkeit der Dienststellen

    Die Zuständigkeit unserer Dienststellen richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellenden bzw. der Leistungsberechtigten.

    Die Zuständigkeit unserer Dienststellen richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellenden bzw. der Leistungsberechtigten.