Integrationsamt
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Wege in Arbeit - Es lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Ganz aktuell bei uns: Neue erhöhte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetschende
Anerkannte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und weiterenKommunikationshilfen ab dem E insatzdatum 01.04.2025
Ab dem Einsatzdatum 01.04.2025 gelten die neuen erhöhten Stundensätze für ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher mit staatlicher Anerkennung.
Ebenfalls gelten für Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer in Abhängigkeit ihrer Qualifikation neue erhöhte Stundensätze.
Ein Antrag auf Übernahme von Kosten für GSD oder weitere Kommunikationshilfen kann im Rahmen der begleitenden Hilfen, insbesondere der Arbeitsassistenz gestellt werden.
Alle Informationen wie das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.
Anerkannte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und weiterenKommunikationshilfen ab dem E insatzdatum 01.04.2025
Ab dem Einsatzdatum 01.04.2025 gelten die neuen erhöhten Stundensätze für ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher mit staatlicher Anerkennung.
Ebenfalls gelten für Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer in Abhängigkeit ihrer Qualifikation neue erhöhte Stundensätze.
Ein Antrag auf Übernahme von Kosten für GSD oder weitere Kommunikationshilfen kann im Rahmen der begleitenden Hilfen, insbesondere der Arbeitsassistenz gestellt werden.
Alle Informationen wie das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.
Ganz aktuell bei uns: Projektförderung zum Landesförderprogramm "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0"
Anträge auf eine Projektförderung nach dem Landesförderprogramm "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" können bis 30.06.2025 gestellt werden.
Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine Million Euro zur Durchführung von Modellprojekten zur Verfügung. Die Projektförderung zur Durchführung von Modellvorhaben dient unter anderem dem Ziel, dass bestehende Hindernisse bei der Einrichtung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze beseitigt werden.
Die Förderung von Modellprojekten ist, neben der Förderung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Menschen mit Schwerbehinderung, ein Bestandteil des Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“ (kurz: PiA 2.0). Das geplante Projekt soll konkret der Beseitigung von vorhandenen Hemmnissen dienen, die bei der Einrichtung neuer Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung bestehen. Hierzu werden durch freie Träger in Kooperation mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entsprechende nachhaltige Lösungsansätze entwickelt.
Antragstellende auf eine Projektförderung können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg sein. Die Umsetzung des Projekts muss im Land Brandenburg erfolgen, ist zeitlich auf maximal 3 Jahre zu begrenzen und darf noch nicht begonnen haben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht erneut gefördert werden.
Anträge können beim Integrationsamt bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Über die Zuschlagserteilung entscheidet anschließend der Projektbeirat. Eine Gesamtförderung je Projekt kann bis zu einer Höhe von 250.000 Euro erfolgen.
Alle Infromationen zu PiA 2.0 und der Projektförderung finden Sie hier.
Anträge auf eine Projektförderung nach dem Landesförderprogramm "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" können bis 30.06.2025 gestellt werden.
Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine Million Euro zur Durchführung von Modellprojekten zur Verfügung. Die Projektförderung zur Durchführung von Modellvorhaben dient unter anderem dem Ziel, dass bestehende Hindernisse bei der Einrichtung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze beseitigt werden.
Die Förderung von Modellprojekten ist, neben der Förderung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Menschen mit Schwerbehinderung, ein Bestandteil des Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“ (kurz: PiA 2.0). Das geplante Projekt soll konkret der Beseitigung von vorhandenen Hemmnissen dienen, die bei der Einrichtung neuer Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung bestehen. Hierzu werden durch freie Träger in Kooperation mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entsprechende nachhaltige Lösungsansätze entwickelt.
Antragstellende auf eine Projektförderung können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg sein. Die Umsetzung des Projekts muss im Land Brandenburg erfolgen, ist zeitlich auf maximal 3 Jahre zu begrenzen und darf noch nicht begonnen haben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht erneut gefördert werden.
Anträge können beim Integrationsamt bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Über die Zuschlagserteilung entscheidet anschließend der Projektbeirat. Eine Gesamtförderung je Projekt kann bis zu einer Höhe von 250.000 Euro erfolgen.
Alle Infromationen zu PiA 2.0 und der Projektförderung finden Sie hier.
Leitung
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Susann
- Nachname:
- Röming
- Position:
- Leiterin des Integrationsamtes
- E-Mail:
- susann.roeming@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 314
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Claudia
- Nachname:
- Poets
- Position:
- Dezernentin Integrationsamt
- E-Mail:
- claudia.poets@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 549
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Claudia
- Nachname:
- Poets
- Position:
- Dezernentin Rechts- und Prozessangelegenheiten
- E-Mail:
- Widerspruchsstelle.Integrationsamt@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 549
Zentrale Ansprechpartner an den Standorten
Teamkoordinator Cottbus
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Mario
- Nachname:
- Rönisch
- E-Mail:
- mario.roenisch@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 377
Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Regina
- Nachname:
- Unger
- E-Mail:
- Regina.Unger@ LASV.Brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 456
Teamkoordinatorin Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Katharina
- Nachname:
- Labs
- E-Mail:
- Katharina.Labs@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 228
Der Integrationsfachdienst
Informationen für Arbeitgeber
Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Informationen für Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:
Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.
Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:
Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.
Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/