Integrationsamt
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Wege in Arbeit - Es lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Ganz aktuell bei uns
NEU für Arbeitgeber – Projektförderung zur Durchführung von Modellvohaben im Rahmen von "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" ("PiA 2.0")
Zwischen dem 01.03.2025 und 30.06.2025 können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg eine Projektförderung bei der Durchführung von Modellvorhaben, die den Zielen des Landesförderprogrammes (PiA 2.0) dienen beim LASV-Integrationsamt beantragen.
Das geplante Projekt soll konkret der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung oder der Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Schwerbehinderung dienen.
Weitere Informationen zum Thema "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" sowie die Richtline, den Projektleitfaden und sämtliche Anträge finden Sie hier
NEU für Arbeitgeber – Projektförderung zur Durchführung von Modellvohaben im Rahmen von "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" ("PiA 2.0")
Zwischen dem 01.03.2025 und 30.06.2025 können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg eine Projektförderung bei der Durchführung von Modellvorhaben, die den Zielen des Landesförderprogrammes (PiA 2.0) dienen beim LASV-Integrationsamt beantragen.
Das geplante Projekt soll konkret der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung oder der Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Schwerbehinderung dienen.
Weitere Informationen zum Thema "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" sowie die Richtline, den Projektleitfaden und sämtliche Anträge finden Sie hier
Leitung
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Susann
- Nachname:
- Röming
- Position:
- Leiterin des Integrationsamtes
- E-Mail:
- susann.roeming@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 314
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Claudia
- Nachname:
- Poets
- Position:
- Dezernentin Integrationsamt
- E-Mail:
- claudia.poets@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 549
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Nikolaus
- Nachname:
- Wiesel
- Position:
- Dezernent Rechts- und Prozessangelegenheiten
- E-Mail:
- nikolaus.wiesel@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 453
Zentrale Ansprechpartner an den Standorten
Teamkoordinator Cottbus
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Mario
- Nachname:
- Rönisch
- E-Mail:
- mario.roenisch@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 377
Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Regina
- Nachname:
- Unger
- E-Mail:
- Regina.Unger@ LASV.Brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 456
Teamkoordinatorin Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Katharina
- Nachname:
- Labs
- E-Mail:
- Katharina.Labs@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 228
Der Integrationsfachdienst
Informationen für Arbeitgeber
Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Informationen für Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:
Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.
Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:
Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.
Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/