Integrationsamt

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Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung

Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung

Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

  • Wege in Arbeit - Es lohnt sich!

    Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!

    Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!

  • Ganz aktuell bei uns

    NEU für Arbeitgeber – "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" ("PiA 2.0")

    Das Landesförderprogramm "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" ist am 01. Juli 2024 gestartet.

    Bis voraussichtlich 31. Dezember 2027 können Anträge nach "PiA 2.0" gestellt werden.

    Mit dem Landesförderprogramm werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen, neuen Arbeitsplätzen sowie bei der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze unterstützt.

    Aber auch Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen können Leistungen nach "PiA 2.0" beantragen.

    Weitere Informationen zum Thema "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" sowie die Richtline und Anträge finden Sie hier

    NEU für Arbeitgeber – "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" ("PiA 2.0")

    Das Landesförderprogramm "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" ist am 01. Juli 2024 gestartet.

    Bis voraussichtlich 31. Dezember 2027 können Anträge nach "PiA 2.0" gestellt werden.

    Mit dem Landesförderprogramm werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen, neuen Arbeitsplätzen sowie bei der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze unterstützt.

    Aber auch Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen können Leistungen nach "PiA 2.0" beantragen.

    Weitere Informationen zum Thema "Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0" sowie die Richtline und Anträge finden Sie hier

  • Leitung

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Susann
    Nachname:
    Röming
    Position:
    Leiterin des Integrationsamtes
    E-Mail:
    susann.roeming@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 314
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Claudia
    Nachname:
    Poets
    Position:
    Dezernentin Integrationsamt
    E-Mail:
    claudia.poets@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 549
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    N.
    Nachname:
    N.
    Position:
    Dezernentin Rechts- und Prozessangelegenheiten
    E-Mail:
  • Zentrale Ansprechpartner an den Standorten

    Teamkoordinator Cottbus

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Mario
    Nachname:
    Rönisch
    E-Mail:
    mario.roenisch@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 377

    Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Regina
    Nachname:
    Unger
    E-Mail:
    Regina.Unger@­LASV.Brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 456

    Teamkoordinator Potsdam

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Kai
    Nachname:
    Arlt
    E-Mail:
    Kai.Arlt@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 222
  • Der Integrationsfachdienst

  • Informationen für Arbeitgeber

  • Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

  • Informationen für Schwerbehindertenvertretungen

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

    Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).

    Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
    Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:

    Schulungen durch das Integrationsamt:
    Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.

    Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
    Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

    Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).

    Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
    Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:

    Schulungen durch das Integrationsamt:
    Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.

    Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
    Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/

    Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/