Integrationsamt
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung
Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.
Wege in Arbeit - Es lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!
Ganz aktuell bei uns: Projektförderung im Rahmen von PiA 2.0
Ab sofort kann die Projektförderung im Rahmen des Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“ („PiA 2.0“) beantragt werden. Eine Förderung je Projekt kann bis zu einer Höhe von 250.000 € erfolgen. Der Antragsteller beteiligt sich mit einem angemessen Eigenanteil an den Gesamtkosten des geplanten Projektes
Die durch das LASV-Integrationsamt geförderten Projekte sollen am Ende konkrete Ergebnisse im Sinne des Landesförderprogramms „PiA 2.0“ erzielen, d. h. die Ziele müssen der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung oder der Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Schwerbehinderung dienen.
Antragstellerin bzw. Antragsteller auf eine Projektförderung können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg sein. Die Umsetzung des Projekts muss im Land Brandenburg erfolgen, ist zeitlich auf maximal 3 Jahre begrenzt und darf noch nicht begonnen haben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht erneut gefördert werden. Die Weiterentwicklung von Ergebnissen aus anderen Projekten mit neuer Zielstellung ist denkbar, und wird im Einzelfall geprüft.
Die Projektanträge können bis zum 31.12.2027 laufend beim LASV-Integrationsamt gestellt werden. Die Prüfung der Anträge erfolgt jeweils zweimal im Jahr, jeweils ab dem 15.11 und 30.05. eines jeden Jahres gebündelt und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Entscheidung zur Förderung auch über die Beteilung des Beratenden Ausschusses bei dem Integrationsamt gemäß § 186 SGB IX erfolgt.
Alle Informationen zum Landesförderprogramm "PiA 2.0" und zur Projektförderung im Rahmen von "PiA 2.0" erhalten Sie hier.
Ab sofort kann die Projektförderung im Rahmen des Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“ („PiA 2.0“) beantragt werden. Eine Förderung je Projekt kann bis zu einer Höhe von 250.000 € erfolgen. Der Antragsteller beteiligt sich mit einem angemessen Eigenanteil an den Gesamtkosten des geplanten Projektes
Die durch das LASV-Integrationsamt geförderten Projekte sollen am Ende konkrete Ergebnisse im Sinne des Landesförderprogramms „PiA 2.0“ erzielen, d. h. die Ziele müssen der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und/oder Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung oder der Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit Schwerbehinderung dienen.
Antragstellerin bzw. Antragsteller auf eine Projektförderung können juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land Brandenburg sein. Die Umsetzung des Projekts muss im Land Brandenburg erfolgen, ist zeitlich auf maximal 3 Jahre begrenzt und darf noch nicht begonnen haben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht erneut gefördert werden. Die Weiterentwicklung von Ergebnissen aus anderen Projekten mit neuer Zielstellung ist denkbar, und wird im Einzelfall geprüft.
Die Projektanträge können bis zum 31.12.2027 laufend beim LASV-Integrationsamt gestellt werden. Die Prüfung der Anträge erfolgt jeweils zweimal im Jahr, jeweils ab dem 15.11 und 30.05. eines jeden Jahres gebündelt und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Entscheidung zur Förderung auch über die Beteilung des Beratenden Ausschusses bei dem Integrationsamt gemäß § 186 SGB IX erfolgt.
Alle Informationen zum Landesförderprogramm "PiA 2.0" und zur Projektförderung im Rahmen von "PiA 2.0" erhalten Sie hier.
Ganz aktuell bei uns: Bewerbung für den Arbeitgeber*innen-Preis „Erfolg inklusiv“ 2026
Ab sofort können sich alle Unternehmen und Inklusionsbetriebe, mit Sitz im Land Brandenburg, für den Arbeitgeber*innen-Preis „Erfolg inklusiv“ 2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 26. September 2025. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte über das Bewerbungsformular ein.
Die Auszeichnung zeigt Ihr Engagement und stärkt Ihr Profil als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.,
Eine Bewerbung lohn sich denn, die ausgezeichneten Unternehmen erhalten:
- ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro
- eine offizielle Urkunde
- die Möglichkeit, das Logo „Erfolg inklusiv“ in der Unternehmenskommunikation zu nutzen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Bewerbung benötigen, steht Ihnen das Organisationsbüro beratend zur Seite.
Bitte beachten Sie: Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit ausgezeichnet wurden, können nach einer Wartezeit von vier Jahren erneut teilnehmen.
Die feierliche Preisverleihung findet am 13. Februar 2026 im Rahmen der IMPULS Messe in Cottbus statt.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.
Ab sofort können sich alle Unternehmen und Inklusionsbetriebe, mit Sitz im Land Brandenburg, für den Arbeitgeber*innen-Preis „Erfolg inklusiv“ 2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 26. September 2025. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte über das Bewerbungsformular ein.
Die Auszeichnung zeigt Ihr Engagement und stärkt Ihr Profil als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.,
Eine Bewerbung lohn sich denn, die ausgezeichneten Unternehmen erhalten:
- ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro
- eine offizielle Urkunde
- die Möglichkeit, das Logo „Erfolg inklusiv“ in der Unternehmenskommunikation zu nutzen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Bewerbung benötigen, steht Ihnen das Organisationsbüro beratend zur Seite.
Bitte beachten Sie: Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit ausgezeichnet wurden, können nach einer Wartezeit von vier Jahren erneut teilnehmen.
Die feierliche Preisverleihung findet am 13. Februar 2026 im Rahmen der IMPULS Messe in Cottbus statt.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.
Ganz aktuell bei uns: Neue erhöhte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetschende
Anerkannte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und weiterenKommunikationshilfen ab dem E insatzdatum 01.04.2025
Ab dem Einsatzdatum 01.04.2025 gelten die neuen erhöhten Stundensätze für ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher mit staatlicher Anerkennung.
Ebenfalls gelten für Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer in Abhängigkeit ihrer Qualifikation neue erhöhte Stundensätze.
Ein Antrag auf Übernahme von Kosten für GSD oder weitere Kommunikationshilfen kann im Rahmen der begleitenden Hilfen, insbesondere der Arbeitsassistenz gestellt werden.
Alle Informationen wie das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.
Anerkannte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und weiterenKommunikationshilfen ab dem E insatzdatum 01.04.2025
Ab dem Einsatzdatum 01.04.2025 gelten die neuen erhöhten Stundensätze für ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher mit staatlicher Anerkennung.
Ebenfalls gelten für Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer in Abhängigkeit ihrer Qualifikation neue erhöhte Stundensätze.
Ein Antrag auf Übernahme von Kosten für GSD oder weitere Kommunikationshilfen kann im Rahmen der begleitenden Hilfen, insbesondere der Arbeitsassistenz gestellt werden.
Alle Informationen wie das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.
Leitung
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Susann
- Nachname:
- Röming
- Position:
- Leiterin des Integrationsamtes
- E-Mail:
- susann.roeming@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 314
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Claudia
- Nachname:
- Poets
- Position:
- Dezernentin Integrationsamt
- E-Mail:
- claudia.poets@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 549
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Claudia
- Nachname:
- Poets
- Position:
- Dezernentin Rechts- und Prozessangelegenheiten
- E-Mail:
- Widerspruchsstelle.Integrationsamt@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 549
Zentrale Ansprechpartner an den Standorten
Teamkoordinator Cottbus
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Mario
- Nachname:
- Rönisch
- E-Mail:
- mario.roenisch@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 377
Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- N.
- Nachname:
- N.
- E-Mail:
- Stefanie.Petersdorf@ LASV.Brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 455
Teamkoordinatorin Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Katharina
- Nachname:
- Labs
- E-Mail:
- Katharina.Labs@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 228
Der Integrationsfachdienst
Technischer Beratungsdienst
Informationen für Arbeitgeber
Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Informationen für Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:
Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.
Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).
Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:
Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.
Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
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Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/
Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/