Integrationsamt

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Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung

Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

Den Menschen nah – Wir unterstützen Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung

Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

Wege in Arbeit - Es lohnt sich!

Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!

Die im Film gezeigten Fallbeispiele dokumentieren den Übergang von Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie zeigen ihre Erfolge in diesem Prozess und das Engagement aller, die am Übergangsprozess beteiligt waren. Dieser Weg braucht motivierte Menschen, engagierte Arbeitgeber und professionelle Unterstützungsangebote der zuständigen Leistungsträger aber er lohnt sich!

Ganz aktuell bei uns: Bewerbung für den Arbeitgeber*innen-Preis „Erfolg inklusiv“ 2026

Ab sofort können sich alle Unternehmen und Inklusionsbetriebe, mit Sitz im Land Brandenburg, für den Arbeitgeber*innen-Preis „Erfolg inklusiv“ 2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 26. September 2025.  Ihre Unterlagen reichen Sie bitte über das Bewerbungsformular ein.

Die Auszeichnung zeigt Ihr Engagement und stärkt Ihr Profil als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.,

Eine Bewerbung lohn sich denn, die ausgezeichneten Unternehmen erhalten:

  • ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro
  • eine offizielle Urkunde
  • die Möglichkeit, das Logo „Erfolg inklusiv“ in der Unternehmenskommunikation zu nutzen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Bewerbung benötigen, steht Ihnen das Organisationsbüro beratend zur Seite.

Bitte beachten Sie: Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit ausgezeichnet wurden, können nach einer Wartezeit von vier Jahren erneut teilnehmen.

Die feierliche Preisverleihung findet am 13. Februar 2026 im Rahmen der IMPULS Messe in Cottbus statt.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

Ab sofort können sich alle Unternehmen und Inklusionsbetriebe, mit Sitz im Land Brandenburg, für den Arbeitgeber*innen-Preis „Erfolg inklusiv“ 2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 26. September 2025.  Ihre Unterlagen reichen Sie bitte über das Bewerbungsformular ein.

Die Auszeichnung zeigt Ihr Engagement und stärkt Ihr Profil als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.,

Eine Bewerbung lohn sich denn, die ausgezeichneten Unternehmen erhalten:

  • ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro
  • eine offizielle Urkunde
  • die Möglichkeit, das Logo „Erfolg inklusiv“ in der Unternehmenskommunikation zu nutzen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Bewerbung benötigen, steht Ihnen das Organisationsbüro beratend zur Seite.

Bitte beachten Sie: Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit ausgezeichnet wurden, können nach einer Wartezeit von vier Jahren erneut teilnehmen.

Die feierliche Preisverleihung findet am 13. Februar 2026 im Rahmen der IMPULS Messe in Cottbus statt.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

Ganz aktuell bei uns: Neue erhöhte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetschende

Anerkannte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und weiterenKommunikationshilfen ab dem E insatzdatum 01.04.2025

Ab dem Einsatzdatum 01.04.2025 gelten die neuen erhöhten Stundensätze für ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher mit staatlicher Anerkennung.

Ebenfalls gelten für Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer in Abhängigkeit ihrer Qualifikation neue erhöhte Stundensätze. 

Ein Antrag auf Übernahme von Kosten für GSD oder weitere Kommunikationshilfen kann im Rahmen der begleitenden Hilfen, insbesondere der Arbeitsassistenz gestellt werden.

Alle Informationen wie das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.

Anerkannte Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GSD) und weiterenKommunikationshilfen ab dem E insatzdatum 01.04.2025

Ab dem Einsatzdatum 01.04.2025 gelten die neuen erhöhten Stundensätze für ausgebildete Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher mit staatlicher Anerkennung.

Ebenfalls gelten für Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfer in Abhängigkeit ihrer Qualifikation neue erhöhte Stundensätze. 

Ein Antrag auf Übernahme von Kosten für GSD oder weitere Kommunikationshilfen kann im Rahmen der begleitenden Hilfen, insbesondere der Arbeitsassistenz gestellt werden.

Alle Informationen wie das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.

Leitung

Ansprechpartner:
Vorname:
Susann
Nachname:
Röming
Position:
Leiterin des Integrationsamtes
E-Mail:
susann.roeming@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 314
Ansprechpartner:
Vorname:
Claudia
Nachname:
Poets
Position:
Dezernentin Integrationsamt
E-Mail:
claudia.poets@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 549
Ansprechpartner:
Vorname:
Claudia
Nachname:
Poets
Position:
Dezernentin Rechts- und Prozessangelegenheiten
E-Mail:
Widerspruchsstelle.Integrationsamt@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 549

Zentrale Ansprechpartner an den Standorten

Teamkoordinator Cottbus

Ansprechpartner:
Vorname:
Mario
Nachname:
Rönisch
E-Mail:
mario.roenisch@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 377

Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)

Ansprechpartner:
Vorname:
N.
Nachname:
N.
E-Mail:
Stefanie.Petersdorf@­LASV.Brandenburg.de
Telefon:
+49 335 5582 455

Teamkoordinatorin Potsdam

Ansprechpartner:
Vorname:
Katharina
Nachname:
Labs
E-Mail:
Katharina.Labs@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 2761 228

Der Integrationsfachdienst

Technischer Beratungsdienst

Informationen für Arbeitgeber

Informationen für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Informationen für Schwerbehindertenvertretungen

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).

Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:

Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.

Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie steht den schwerbehinderten Menschen beratend zur Seite, vertritt die berechtigten Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und stellt für erforderliche Maßnahmen bei den zuständigen Stellen einen Antrag (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, besteht ein Rechtsanspruch, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen (§ 177 Abs. 1 SGB IX). Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung (SchwbVWO). Die Amtszeit beträgt 4 Jahre (§ 177 Absatz 7 SGB IX).

Mitteilung des SBV-Wahlergebnisses:
Eine der ersten Aufgaben nach der Wahl als Schwerbehindertenvertretung ist es, das Wahlergebnis den Integrationsämtern mitzuteilen. Dieses Online-Formular unterstützt dabei, die neu gewählte SBV dort zu melden:

Schulungen durch das Integrationsamt:
Das Integrationsamt bietet den gewählten Schwerbehindertenvertretungen zahlreiche Schulungen an. In den Seminaren wird fundiertes Fachwissen für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt. Das Schulungsprogramm können Sie über den unten aufgeführten Link einsehen.

Wichtige Informationsmaterialien für Vertrauenspersonen:
Um Ihre Aufgaben als Vertrauensperson vollumfänglich wahrnehmen zu können, bietet das Integrationsamt eine Vielzahl an Informationsbroschüren an. Diese können Sie bequem auf Ihren Rechner laden oder als Printversionen direkt beim Integrationsamt bestellen. Eine Übersicht über die angebotenen Broschüren erhalten Sie unter den unten aufgeführten Link, hier haben Sie auch die Möglichkeit unser ZB Digitalmagazin zu abonnieren.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/

Weitere Informationen zum SGB und den Leistungen des Integrationsamtes erhalten Sie unter: http://www.integrationsaemter.de/