Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf
 
                 Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Wohnformen. Je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen gibt es für jeden (pflegebedürftigen) Bürger eine passende Wohnform.
 
                
        Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Wohnformen. Je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen gibt es für jeden (pflegebedürftigen) Bürger eine passende Wohnform.
                
                Servicewohnen (z.B. Senioren-Wohnanlagen)
            
            Hier wird den Mietern zumeist ein Serviceangebot mit hauswirtschaftlicher Unterstützung und Notrufdienst unterbreitet. Grundsätzlich besteht aber keine gemeinschaftliche Betreuung und Pflege. Für die Auswahl und Zusammenstellung der benötigten Dienstleistungen, z.B. eines Pflegedienstes, sind die Mieter selbst verantwortlich. Insofern unterliegen diese Einrichtungen nicht der Kontrolle durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen.
Hier wird den Mietern zumeist ein Serviceangebot mit hauswirtschaftlicher Unterstützung und Notrufdienst unterbreitet. Grundsätzlich besteht aber keine gemeinschaftliche Betreuung und Pflege. Für die Auswahl und Zusammenstellung der benötigten Dienstleistungen, z.B. eines Pflegedienstes, sind die Mieter selbst verantwortlich. Insofern unterliegen diese Einrichtungen nicht der Kontrolle durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen.
                
                Klassische Pflegeeinrichtungen (z.B. vollstationäre Altenpflegeheime, Seniorenresidenzen)
            
            Die Leistungen werden stationär erbracht werden. Der Betreiber der Pflegeeinrichtung garantiert eine Rundumversorgung in allen Lebensbereichen. Demzufolge sind die Bewohner in der Wahl und Gestaltung der Betreuung vom Leistungsanbieter abhängig. Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.
Die Leistungen werden stationär erbracht werden. Der Betreiber der Pflegeeinrichtung garantiert eine Rundumversorgung in allen Lebensbereichen. Demzufolge sind die Bewohner in der Wahl und Gestaltung der Betreuung vom Leistungsanbieter abhängig. Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.
                
                Wohngemeinschaften
            
            In diesem Bereich ist von weitgehend selbstverantwortlich geführten Wohngemeinschaften bis zu Wohnformen mit breitem Dienstleistungsangebot aus einer Hand vieles denkbar. Die Pflege wird grundsätzlich ambulant geleistet. Je nach Form der Wohngemeinschaft variiert die Zuständigkeit und Überwachung durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen.
In diesem Bereich ist von weitgehend selbstverantwortlich geführten Wohngemeinschaften bis zu Wohnformen mit breitem Dienstleistungsangebot aus einer Hand vieles denkbar. Die Pflege wird grundsätzlich ambulant geleistet. Je nach Form der Wohngemeinschaft variiert die Zuständigkeit und Überwachung durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen.
                
                Hospize
            
            Stationäre Hospize sind selbstständige Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen.
Wenn ein sterbender Mensch nicht zu Hause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus benötigt, bietet das Hospiz Möglichkeiten einer palliativen, psychosozialen sowie seelsorglichen Begleitung und Versorgung.
Hospize werden aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung (SGB V) und Spenden finanziert.
Stationäre Hospize sind selbstständige Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen.
Wenn ein sterbender Mensch nicht zu Hause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus benötigt, bietet das Hospiz Möglichkeiten einer palliativen, psychosozialen sowie seelsorglichen Begleitung und Versorgung.
Hospize werden aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung (SGB V) und Spenden finanziert.
                
                Kontaktmöglichkeiten
            
            Julia Grödel
- Ansprechpartner:
- 
    	- Position:
- Dezernatsleiterin
- E-Mail:
- Julia.Groedel@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 276
 
Torsten Pröhl
- Ansprechpartner:
- 
    	- Position:
- Dezernent
- E-Mail:
- Torsten.Proehl@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 378
 
Katrin Schippel
- Ansprechpartner:
- 
    	- Position:
- Teamkoordinatorin Cottbus
- E-Mail:
- Katrin.Schippel@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 911
 
Markus Link
- Ansprechpartner:
- 
    	- Position:
- Teamkoordinator Frankfurt (Oder)
- E-Mail:
- Markus.Link@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 483
 
Maren Müller-Hümpfner
- Ansprechpartner:
- 
    	- Position:
- Teamkoordinatorin Potsdam
- E-Mail:
- Maren.Mueller-Huempfner@lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 330
 
Weitere Informationen zu den verschiedenen Wohnangeboten erhalten Sie unter https://www.biva.de/beratungsdienst/wohnen-im-alter-wohnformen-mit-und-ohne-betreuung.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Wohnangeboten erhalten Sie unter https://www.biva.de/beratungsdienst/wohnen-im-alter-wohnformen-mit-und-ohne-betreuung.