Formen der Wohngemeinschaft
Nachfolgend können Sie sich über die verschiedenen Formen der Wohngemeinschaften belesen. Diese werden durch das Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz anhand des Grades der strukturellen Abhängigkeit kategorisiert.
Nachfolgend können Sie sich über die verschiedenen Formen der Wohngemeinschaften belesen. Diese werden durch das Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz anhand des Grades der strukturellen Abhängigkeit kategorisiert.
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Selbstorganisierte Wohngemeinschaft (von Seniorinnen und Senioren organisiert und initiiert)
In diesen Wohngemeinschaften tragen deren Mitglieder die Verantwortung, übernehmen die Organisation und können den Pflegedienst frei wählen. Der Grad der strukturellen Abhängigkeit ist gering. Diese Wohnformen fallen nicht unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden von der Aufsicht für unterstützende Wohnformen nicht geprüft.
In diesen Wohngemeinschaften tragen deren Mitglieder die Verantwortung, übernehmen die Organisation und können den Pflegedienst frei wählen. Der Grad der strukturellen Abhängigkeit ist gering. Diese Wohnformen fallen nicht unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden von der Aufsicht für unterstützende Wohnformen nicht geprüft.
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Von Pflegediensten oder Vermietern angebotene Wohngemeinschaften
In diesen Wohngemeinschaften trägt in der Regel der Pflegedienst einen großen Teil der Verantwortung. Diese kann jedoch auch geteilt werden, wenn etwa bestimmte Leistungen von den Mitgliedern der Wohngemeinschaft oder deren Angehörigen selbst organisiert oder erbracht werden.
Der Grad der strukturellen Abhängigkeit kann daher unterschiedlich hoch sein, so dass die Zuständigkeit der Aufsicht für unterstützende Wohnformen variiert. Ist die strukturelle Abhängigkeit eher gering, berät und prüft sie bei Beschwerden.
In diesen Wohngemeinschaften trägt in der Regel der Pflegedienst einen großen Teil der Verantwortung. Diese kann jedoch auch geteilt werden, wenn etwa bestimmte Leistungen von den Mitgliedern der Wohngemeinschaft oder deren Angehörigen selbst organisiert oder erbracht werden.
Der Grad der strukturellen Abhängigkeit kann daher unterschiedlich hoch sein, so dass die Zuständigkeit der Aufsicht für unterstützende Wohnformen variiert. Ist die strukturelle Abhängigkeit eher gering, berät und prüft sie bei Beschwerden.
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Kleine, wie Wohngemeinschaften gestaltete, Pflegeeinrichtungen
In diesen Wohngemeinschaften liegt die Gesamtverantwortung bei dem Pflegedienst. Der Grad der strukturellen Abhängigkeit ist sehr hoch und vergleichbar mit dem in Pflegeeinrichtungen. Die Vermietung des Wohnraums und die Pflegeleistungen werden aus einer Hand erbracht oder sind aus anderen Gründen untrennbar miteinander verknüpft.
Das hieße im Falle der Kündigung des Pflegevertrages gleichzeitiger Auszug aus der Einrichtung. Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.
In diesen Wohngemeinschaften liegt die Gesamtverantwortung bei dem Pflegedienst. Der Grad der strukturellen Abhängigkeit ist sehr hoch und vergleichbar mit dem in Pflegeeinrichtungen. Die Vermietung des Wohnraums und die Pflegeleistungen werden aus einer Hand erbracht oder sind aus anderen Gründen untrennbar miteinander verknüpft.
Das hieße im Falle der Kündigung des Pflegevertrages gleichzeitiger Auszug aus der Einrichtung. Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.
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Intensivpflege-Wohngemeinschaften
In solchen Wohngemeinschaften leben Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf. Das sind zum Beispiel invasive und nichtinvasive Heimbeatmung, Wachkoma, Lungenerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Muskelerkrankungen, Schädel-Hirn-Verletzungen etc.
Der Grad der strukturellen Abhängigkeit ist aufgrund der mit dem Schwerstpflegebedarf verbundenen Notwendigkeit der permanenten Überwachung und Anwesenheit von Pflegekräften sehr hoch. In der Regel erfolgt eine 1:1–Betreuung. Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.
In solchen Wohngemeinschaften leben Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf. Das sind zum Beispiel invasive und nichtinvasive Heimbeatmung, Wachkoma, Lungenerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Muskelerkrankungen, Schädel-Hirn-Verletzungen etc.
Der Grad der strukturellen Abhängigkeit ist aufgrund der mit dem Schwerstpflegebedarf verbundenen Notwendigkeit der permanenten Überwachung und Anwesenheit von Pflegekräften sehr hoch. In der Regel erfolgt eine 1:1–Betreuung. Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.