Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW)

Männlicher Pfleger mit älterer Person freundlich und sitzend.
© Pixel-Shot | stock.adobe.com

Selbstbestimmung und Würde für Menschen in unterstützenden Wohnformen

Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für unterstützende Wohnformen, in denen volljährige Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung leben. Unser Anliegen und gesetzlicher Auftrag ist es, die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu schützen, so dass sie in Würde und mit Lebensqualität in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen leben und wohnen können.

Männlicher Pfleger mit älterer Person freundlich und sitzend.
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Selbstbestimmung und Würde für Menschen in unterstützenden Wohnformen

Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für unterstützende Wohnformen, in denen volljährige Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung leben. Unser Anliegen und gesetzlicher Auftrag ist es, die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu schützen, so dass sie in Würde und mit Lebensqualität in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen leben und wohnen können.

  • Zuständigkeit

    Im Rahmen unserer Aufgaben sind wir zuständig für:

    • Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Kurzeitpflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften mit umfangreicher Pflege und/oder Betreuung
    • Hospize
    • Einrichtungen für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen

    Im Rahmen unserer Aufgaben sind wir zuständig für:

    • Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Kurzeitpflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften mit umfangreicher Pflege und/oder Betreuung
    • Hospize
    • Einrichtungen für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Unsere Aufgaben

    Zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Pflege und Betreuung in den Einrichtungen prüfen wir die Einhaltung der landesheimrechtlichen Anforderungen.

    Zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Pflege und Betreuung in den Einrichtungen prüfen wir die Einhaltung der landesheimrechtlichen Anforderungen.

    Zudem beraten und informieren wir:

    • Bewohnende der unterstützenden Wohnform,
    • Einrichtungen und deren Träger,
    • Angehörige und rechtliche Betreuende sowie
    • die Öffentlichkeit.

    Zudem beraten und informieren wir:

    • Bewohnende der unterstützenden Wohnform,
    • Einrichtungen und deren Träger,
    • Angehörige und rechtliche Betreuende sowie
    • die Öffentlichkeit.
  • Standorte und Ansprechpartner der AuW

    Wir arbeiten in drei Teams an den Standorten Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus. Die Zuständigkeit der Dienststellen richtet sich grundsätzlich nach dem Standort der jeweiligen unterstützenden Wohnform. Ausgenommen sind die Hospize, deren Zuständigkeit ausschließlich in Cottbus ist.

    Wir arbeiten in drei Teams an den Standorten Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus. Die Zuständigkeit der Dienststellen richtet sich grundsätzlich nach dem Standort der jeweiligen unterstützenden Wohnform. Ausgenommen sind die Hospize, deren Zuständigkeit ausschließlich in Cottbus ist.

  • Möglichkeiten bei Beschwerden

  • Wissenswertes und häufig gestellte Fragen

  • AuW im Dialog

    Arbeitsgemeinschaften

    Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen arbeitet mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und dessen Prüfdienst, dem überörtlichen Sozialhilfeträger und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe in Arbeitsgemeinschaften zusammen.

    Die „AG 27 Pflege" ist für die Zusammenarbeit im Bereich der unterstützenden Wohnformen mit dem Schwerpunkt Pflege zuständig.

    In der „AG 27 Eingliederungshilfe" wird die Zusammenarbeit der Aufsicht für unterstützende Wohnformen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe für den Bereich der unterstützenden Wohnformen für Menschen mit Behinderung strukturiert.

    Beide Arbeitsgemeinschaften werden unter dem Vorsitz der Aufsicht für unterstützende Wohnformen geführt. Es finden regelmäßige Arbeitstreffen statt.

    Die Zusammenarbeit beinhaltet u.a. einen fachlichen Austausch, die Koordination der Prüftätigkeit, Regelung des Austauschs von Informationen über Prüfergebnisse, Koordination von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Trägerverbänden.

    Die Zusammenarbeit mit Behörden sieht nach Bedarf gemeinsame Prüfungen, gegenseitige Informationen z. B. zum Betrieb einer Wohnform sowie Abstimmungen zu spezifischen Fachthemen vor.

    Beratung und Verbraucherschutz

    Die AuW berät und informiert:

    • die Bewohnenden, Bewohnerschaftsräte sowie Ombudspersonen über ihre Rechte und Pflichten,
    • die Nutzenden (eingeschränkt) selbstverantwortlich geführter Wohnformen über Möglichkeiten der Ausübung der gemeinschaftlichen Selbstverantwortung,
    • die Personen und Leistungsanbieter, die eine unterstützende Wohnform anstreben oder betreiben, bei der Planung und dem Betrieb,
    • die Leistungsanbieter über die Entwicklung einer selbstverantwortlich geführten Wohnform, wenn ein Konzept zur Herstellung der Selbstverantwortung verfolgt wird.

    Zusammenarbeit und Kooperation

    Durch eine Zusammenarbeit, Vernetzung und Kooperation mit weiteren Mitwirkenden kann die Aufsicht für unterstützende Wohnformen stets ihr Handeln im Sinne der Ziele des BbgPWoG bereichern und lösungsorientierter agieren. Unter anderem mit:

    • anderen Behörden der Landkreise, Kommunen und Städte (Gesundheitsämter, Bauaufsichtsbehörden, örtliche Betreuungsbehörden),
    • dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit,
    • den Spitzenverbänden der Leistungsanbieter,
    • der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA),
    • den Ausbildungsstellen für die Bereiche Pflege und Eingliederungshilfe,
    • den regionalen Behindertenbeiräten,
    • den regionale Seniorenbeiräten und dem Landesseniorenrat,
    • dem Deutschen Institut für Menschenrechte,
    • Pro Familia,
    • der Beratungsstelle Pflege in Not Brandenburg,
    • den regionalen Pflegestützpunkte,
    • der überörtlichen Betreuungsbehörde und
    • der Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ).

    Arbeitsgemeinschaften

    Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen arbeitet mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und dessen Prüfdienst, dem überörtlichen Sozialhilfeträger und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe in Arbeitsgemeinschaften zusammen.

    Die „AG 27 Pflege" ist für die Zusammenarbeit im Bereich der unterstützenden Wohnformen mit dem Schwerpunkt Pflege zuständig.

    In der „AG 27 Eingliederungshilfe" wird die Zusammenarbeit der Aufsicht für unterstützende Wohnformen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe für den Bereich der unterstützenden Wohnformen für Menschen mit Behinderung strukturiert.

    Beide Arbeitsgemeinschaften werden unter dem Vorsitz der Aufsicht für unterstützende Wohnformen geführt. Es finden regelmäßige Arbeitstreffen statt.

    Die Zusammenarbeit beinhaltet u.a. einen fachlichen Austausch, die Koordination der Prüftätigkeit, Regelung des Austauschs von Informationen über Prüfergebnisse, Koordination von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Trägerverbänden.

    Die Zusammenarbeit mit Behörden sieht nach Bedarf gemeinsame Prüfungen, gegenseitige Informationen z. B. zum Betrieb einer Wohnform sowie Abstimmungen zu spezifischen Fachthemen vor.

    Beratung und Verbraucherschutz

    Die AuW berät und informiert:

    • die Bewohnenden, Bewohnerschaftsräte sowie Ombudspersonen über ihre Rechte und Pflichten,
    • die Nutzenden (eingeschränkt) selbstverantwortlich geführter Wohnformen über Möglichkeiten der Ausübung der gemeinschaftlichen Selbstverantwortung,
    • die Personen und Leistungsanbieter, die eine unterstützende Wohnform anstreben oder betreiben, bei der Planung und dem Betrieb,
    • die Leistungsanbieter über die Entwicklung einer selbstverantwortlich geführten Wohnform, wenn ein Konzept zur Herstellung der Selbstverantwortung verfolgt wird.

    Zusammenarbeit und Kooperation

    Durch eine Zusammenarbeit, Vernetzung und Kooperation mit weiteren Mitwirkenden kann die Aufsicht für unterstützende Wohnformen stets ihr Handeln im Sinne der Ziele des BbgPWoG bereichern und lösungsorientierter agieren. Unter anderem mit:

    • anderen Behörden der Landkreise, Kommunen und Städte (Gesundheitsämter, Bauaufsichtsbehörden, örtliche Betreuungsbehörden),
    • dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit,
    • den Spitzenverbänden der Leistungsanbieter,
    • der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA),
    • den Ausbildungsstellen für die Bereiche Pflege und Eingliederungshilfe,
    • den regionalen Behindertenbeiräten,
    • den regionale Seniorenbeiräten und dem Landesseniorenrat,
    • dem Deutschen Institut für Menschenrechte,
    • Pro Familia,
    • der Beratungsstelle Pflege in Not Brandenburg,
    • den regionalen Pflegestützpunkte,
    • der überörtlichen Betreuungsbehörde und
    • der Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ).
  • Ausbildung in der Aufsicht für unterstützende Wohnformen

    Rechtsreferendariat

    Im Rahmen der Verwaltungsstation und/oder Wahlstation kann das Rechtsreferendariat beim LASV – Aufsicht für unterstützende Wohnformen in allen Standorten absolviert werden.

    Praktika

    Ein Praktikum bei der Aufsicht für unterstützende Wohnformen eignet sich zum Beispiel für Studierende der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Pflegemanagement oder sonstiger im Rehabilitations- und Pflegewesen angesiedelter Berufe.

    Rechtsreferendariat

    Im Rahmen der Verwaltungsstation und/oder Wahlstation kann das Rechtsreferendariat beim LASV – Aufsicht für unterstützende Wohnformen in allen Standorten absolviert werden.

    Praktika

    Ein Praktikum bei der Aufsicht für unterstützende Wohnformen eignet sich zum Beispiel für Studierende der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Pflegemanagement oder sonstiger im Rehabilitations- und Pflegewesen angesiedelter Berufe.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Julia Grödel

    Ansprechpartner:
    Position:
    Dezernatsleiterin
    E-Mail:
    Julia.Groedel@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 276

    Torsten Pröhl

    Ansprechpartner:
    Position:
    Dezernent
    E-Mail:
    Torsten.Proehl@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 378

    Katrin Schippel

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinatorin Cottbus
    E-Mail:
    Katrin.Schippel@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 911

    Markus Link

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinator Frankfurt (Oder)
    E-Mail:
    Markus.Link@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 483

    Maren Müller-Hümpfner

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinatorin Potsdam
    E-Mail:
    Maren.Mueller-Huempfner@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 330