Fragen und Antworten zu Arbeit und Behinderung

Modell eines Rollers vor einem Baum mit zwei Schildern für die Wörter "Fragen" und "Antworten".
© stock.adobe.com

Nachfolgend finden Sie Wissenswertes zum Thema Arbeit und Behinderung:

Modell eines Rollers vor einem Baum mit zwei Schildern für die Wörter "Fragen" und "Antworten".
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Nachfolgend finden Sie Wissenswertes zum Thema Arbeit und Behinderung:

  • Wo erhalte ich weitere Informationen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben?

    Das Integrationsamt bietet umfangreiches Informationsmaterial an und hält ein Schulungsprogramm für das betriebliche Integrationsteam vor. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zum Thema "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) unter www.integrationsaemter.de.

    Das Integrationsamt bietet umfangreiches Informationsmaterial an und hält ein Schulungsprogramm für das betriebliche Integrationsteam vor. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen zum Thema "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) unter www.integrationsaemter.de.

  • Was beinhaltet die Förderung von Integrationsprojekten durch das Integrationsamt?

    Die Förderung umfasst Investitionen für Aufbau, Ausstattung, Erweiterung und Modernisierung. Darüber hinaus wird ein besonderer Aufwand, der aufgrund der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen für den Arbeitgeber entsteht, finanziell ausgeglichen. Auch für eine betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen eines Integrationsprojektes können einmalige oder laufende Leistungen gewährt werden. Nach dem Auslaufen der Förderungen Dritter (Agentur für Arbeit, Jobcenter o.a.) können pauschale Leistungen nach § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgebverordnung (SchwbAV) anteilig auf Basis des Arbeitnehmerbruttolohnes zusätzlich bewilligt werden.

    Die Förderung umfasst Investitionen für Aufbau, Ausstattung, Erweiterung und Modernisierung. Darüber hinaus wird ein besonderer Aufwand, der aufgrund der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen für den Arbeitgeber entsteht, finanziell ausgeglichen. Auch für eine betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen eines Integrationsprojektes können einmalige oder laufende Leistungen gewährt werden. Nach dem Auslaufen der Förderungen Dritter (Agentur für Arbeit, Jobcenter o.a.) können pauschale Leistungen nach § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgebverordnung (SchwbAV) anteilig auf Basis des Arbeitnehmerbruttolohnes zusätzlich bewilligt werden.

  • Welche Unternehmen kann das Integrationsamt als Integrationsprojekte nach dem SGB IX fördern?

    Das Integrationsamt hat nach dem Schwerbehindertenrecht die Möglichkeit, Betriebe und Unternehmen in Form von Integrationsprojekten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Bei gemeinnützigen Unternehmen muss gewerbliche und wettbewerbliche Tätigkeit vorliegen. Integrationsprojekte können
    rechtlich selbständige Unternehmen, Abteilungen eines Unternehmens oder rechtlich nicht selbständige Betriebe eines größeren Unternehmens sein. Sie beschäftigen insbesondere schwerbehinderte Arbeitnehmer, die aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung, trotz Ausschöpfens anderer Fördermöglichkeiten, besondere Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt haben.

    Das Integrationsamt hat nach dem Schwerbehindertenrecht die Möglichkeit, Betriebe und Unternehmen in Form von Integrationsprojekten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Bei gemeinnützigen Unternehmen muss gewerbliche und wettbewerbliche Tätigkeit vorliegen. Integrationsprojekte können
    rechtlich selbständige Unternehmen, Abteilungen eines Unternehmens oder rechtlich nicht selbständige Betriebe eines größeren Unternehmens sein. Sie beschäftigen insbesondere schwerbehinderte Arbeitnehmer, die aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung, trotz Ausschöpfens anderer Fördermöglichkeiten, besondere Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt haben.