Unterstützung für Bildungsträger der IHK- und HWK-Berufe

Junge Person mit Kopfhörern beim Lernen am Laptop.
© stock.adobe.com

Für die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Innungen des Handwerks sowie für überbetriebliche Ausbildungszentren und für Träger von Ausbildungsstätten besteht im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Bundes und des Landes die Möglichkeit, Förderungen für Investitionen zu erhalten.

Junge Person mit Kopfhörern beim Lernen am Laptop.
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Für die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und Innungen des Handwerks sowie für überbetriebliche Ausbildungszentren und für Träger von Ausbildungsstätten besteht im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Bundes und des Landes die Möglichkeit, Förderungen für Investitionen zu erhalten.

  • Weiterführende Informationen

    Wenn Sie gemäß der Handwerksordnung bzw. des Berufsbildungsgesetzes Lehrlinge bzw. Auszubildende ausbilden möchten ohne eine Meisterprüfung abgelegt zu haben, müssen Sie Ihre fachliche Eignung zur Ausbildung dem LASV nachweisen. Die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung berechtigt Sie zur Ausbildung.

    Als Träger beruflicher Bildungsmaßnahmen können Sie zu Ihrer finanziellen Entlastung die Befreiung von der Grund- und Umsatzsteuer beantragen. Die Bescheinigung legen Sie dann dem Finanzamt vor.

    Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist auch die zuständige Behörde für die Untersagung des Einstellens und es Ausbildens von Lehrlingen und Auszubildenden sowie bei berufsvorbereitenden Maßnahmen.

    Wenn Sie gemäß der Handwerksordnung bzw. des Berufsbildungsgesetzes Lehrlinge bzw. Auszubildende ausbilden möchten ohne eine Meisterprüfung abgelegt zu haben, müssen Sie Ihre fachliche Eignung zur Ausbildung dem LASV nachweisen. Die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung berechtigt Sie zur Ausbildung.

    Als Träger beruflicher Bildungsmaßnahmen können Sie zu Ihrer finanziellen Entlastung die Befreiung von der Grund- und Umsatzsteuer beantragen. Die Bescheinigung legen Sie dann dem Finanzamt vor.

    Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist auch die zuständige Behörde für die Untersagung des Einstellens und es Ausbildens von Lehrlingen und Auszubildenden sowie bei berufsvorbereitenden Maßnahmen.